Sozialrecht

  • Schwerbehindertenrecht (bspw. Grad der Behinderung, Merkzeichen)
  • Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrenten, Reha-Maßnahmen)
  • Krankenversicherung (Krankengeld, Heilmittel, Hilfsmittel)
  • Unfallversicherung (Anerkennung eines Arbeitsunfalles, einer Berufskrankheit)
  • Pflegeversicherung (Feststellung des Pflegegrades, der Leistungspflicht)
  • Arbeitslosengeld I (Sperrzeiten, Rückforderungs- und Aufhebungsbescheide)
  • Sozialhilfe (Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Wohngeld)

Im Sozialrecht treffen viele unterschiedliche Bereiche zusammen; es handelt sich um ein Rechtsgebiet, das einem ständigen Wandel unterliegt. Das Sozialrecht soll sicherstellen, dass alle Menschen einen menschenwürdigen Lebensstandard erreichen. Bei Krankheit und bei Behinderung, in der Ausbildung wie im Alter, bei Arbeitslosigkeit und Altersarmut, bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit: stets geht es um das Sozialstaatsprinzip. Um dem Ziel, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, nahe zu kommen, setzen wir uns für Sie ein.

Wir sind auf das Sozialrecht spezialisiert und bieten Ihnen rechtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung an. In einem persönlichen Besprechungstermin beraten wir Sie gerne, welche Rechte Sie haben, wie Sie sie durchsetzen können und was Sie beachten müssen.

Beim Vorliegen einer Behinderung, gleichgültig ob von Geburt an oder im späteren Leben, ob körperlich, geistig oder seelisch, schwerbehinderte Menschen haben es im Alltag und Arbeitsleben meist besonders schwer. Für sie bestehen unter bestimmten Voraussetzungen besondere Schutzrechte, wie bspw. der Sonderkündigungsschutz, aber auch besondere Förderungsmöglichkeiten. Wir kämpfen für die Durchsetzung Ihrer Rechte.

Was kostet die anwaltliche Vertretung im Sozialrecht?

Das Anwaltshonorar ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Für Fälle des Sozialrechts wird nach einem Gebührenrahmen abgerechnet. Dieser sieht Mindest- bis Maximalgebühren vor, die je nach Aufwand zur Anwendung kommen. Am Beispiel der Verfahrensgebühr können Beträge zwischen 40,- und 460,- € berechnet werden. Bei durchschnittlichem Aufwand wird meist der Mittelwert des Gebührenrahmens berechnet.

Beratungshilfe

Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort einen Beratungshilfeschein beantragen und mit diesem Schein den Anwalt aufsuchen. Der Anwalt rechnet dann über den Schein seine Gebühren ab.

Prozesskostenhilfe

Sie dient dazu, einkommensschwachen Personen die anwaltliche Vertretung bei einem Gerichtsverfahren zu ermöglichen.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann geprüft werden, inwieweit diese die Anwaltskosten übernehmen kann. Nicht jeder Verfahrensabschnitt wird von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung ist die Eintrittspflicht in sozialrechtlichen Auseinandersetzungen meist erst für Verfahren vor deutschen Sozialgerichten abgedeckt. Bitte bringen Sie Ihre Rechtsschutzunterlagen am besten zum Beratungstermin mit.

Auf unserer Homepage finden Sie unter der Rubrik „Kosten“ weitere Hinweise und Downloads