Betreuungen

Das Betreuungsrecht ist an die Stelle der früheren Entmündigung getreten. Wird eine Betreuung angeordnet , dann bestimmt der Betreuungsbeschluss des Amtsgerichts den Umfang der Betreuung. Als erfahrene Berufsbetreuerin bin ich bei der Betreuungsbehörde registriert und werde vom Gericht als zuständige Betreuerin eingesetzt, wenn rechtliche Probleme zu lösen oder in Zukunft zu erwarten sind oder wenn eine betreuungsbedürftige Person dies ausdrücklich wünscht.